CHARTA UND GARANTIEN
EIN BERUF MIT RAHMENVORGABEN
Die Tätigkeit der Erbenermittlung stützt sich auf Artikel 36 des Gesetzes vom 23. Juni 2006 – Gesetz über die Reform von Nachlässen und Schenkungen zu Lebzeiten.
Im Übrigen ist ADD ■ Associés Mitglied der Chambre Nationale des Généalogistes (französische Genealogenkammer), die wiederum eine Vereinigung mit 6 anderen Berufsverbänden innerhalb der Généalogistes de France (Genealogen Frankreichs) bildet France.
In diesem Zusammenhang gilt für die Kanzlei, ihre Teilhaber und Mitarbeiter Folgendes:
- Sie halten die Deontologiecharta der Berufsgruppe vom 7. Juni 2013 ein.(Zugriff auf die Charte Deontologie-Charta)
- Sie halten das Partnerschaftsabkommen mit dem Conseil Supérieur du Notariat (Oberste Notarkammer) vom 19. Mai 2015 ein, das sie Modalitäten der Zusammenarbeit zwischen den beiden Berufsgruppen und ihre jeweiligen Pflichten regelt.(Zugriff auf das convention Partnerschaftsabkommen) partenariat)
- Sie sind Inhaber einer Berufskarte und im Besitz von Sondergenehmigungen, die ihnen der Interministerielle Archivdienst Frankreichs und die Oberstaatsanwälte gemeinsam erteilt haben, damit sie Personenstandsdaten, die weniger als 75 Jahre alt sind, einsehen und kopieren können.
- Sie arbeiten mit einem Datenschutzberater (CIL) zusammen, der die Konformität der datentechnischen Verarbeitung mit dem französischen Datenschutzgesetz vom 6. Januar 1978 gewährleistet.
- Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung und eine Finanzgarantie bei Covea Risks bzw. Covea Caution abgeschlossen, unter den Policennr. 120 133 160 bzw. 120 133 160.
- Und schließlich sind die Kanzlei und ihre Tochterunternehmen seit dem 17. Dezember 2008 Träger des ISO 9001 Zertifikats.
DEONTOLOGIE IM ZENTRUM DESTÄTIGKEITSFELDS VON ADD ■ ASSOCIÉS
Seit ihrer Gründung hat die Kanzlei ADD ■ Associés in großem Stil zur Regulierung und Gestaltung des Berufszweigs beigetragen.
So wurde Antoine Djikpa, Teilhaber der Kanzlei, zum Vorsitzenden des Berufsverbands der Généalogistes de France gewählt. ADD ■ Associés trägt wesentlich dazu bei, die Erbenermittlung zu einem Berufszweig zu machen, der denen, die seine Dienste in Anspruch nehmen, alle erforderlichen Garantien bietet.
ADD ■ ASSOCIÉS ALS PARTNER DES NOTARIATS
Die Chambre Nationale des Généalogistes (französische Genealogenkammer), der ADD ■ Associés angehört, ist Unterzeichner des Partnerschaftsabkommens vom 19.05.2015, das den Rahmen für die Beziehungen zwischen Notaren und Genealogen sowie ihre jeweiligen Verpflichtungen festlegt.
ZUSATZGARANTIEN VON ADD ■ ASSOCIÉS
Wenn ein Genealoge zur Zertifizierung einer Erbfolge tätig wird, haftet er dafür mit seiner Berufshaftpflicht. Die Mitglieder der Chambre Nationale des Généalogistes schließen Berufshaftpflichtversicherungen ab.
ADD ■ Associés hat darüber hinaus eine Zusatzhaftpflichtversicherung abgeschlossen, um die Versicherungssummen zu erhöhen (Covea Risk: Police Nr. 120 133 160).
Dasselbe gilt für die Finanzgarantie.
Diese Zusatzgarantien stellen einen wichtigen Schutz für die Klienten der Kanzlei dar.