Überprüfung der Erbordnung

Die Erbordnung legt gemäß der im französischen Code Civil (Artikel 734) definierten Erbfolge die Liste der Erben fest. Die Erbenermittler werden von Notaren mit der Überprüfung und der Bestätigung der Erbordnung beauftragt. Erfahren Sie mehr über unsere Leistung.

Warum sollten Sie sich an einen Erbenermittler wenden, um eine Erbordnung überprüfen und bestätigen zu lassen? 

Der Notar ist in der Regel in der Lage, die Anzahl, den Status und den Rang der Erben zu ermitteln und in der Notariellen Urkunde präzise festzustellen. Er stützt sich dazu auf eine bestimmte Anzahl von Informationen und Dokumenten, die ihm die bekannten und offensichtlichen Erben vorlegen müssen (Familienstammbuch, Heiratsurkunde usw.) 

Wenn der Notar Zweifel hat (z.B. Nachlass mit Auslandsbezug, Erbberechtigte mit entferntem Verwandtschaftsgrad, fehlendes Familienstammbuch), stützt er sich auf die Fachkompetenz des Erbenermittlers, den er mit der Überprüfung der Erbordnung und der Errichtung der daraus resultierenden Notariellen Urkunde beauftragt. 

Die Schritte einer Überprüfung der Erbordnung zum Zweck der Bestätigung durch ADD Associés 

Vorbereitender Schritt: Prüfung der Akten durch den Genealogen  

Der Notar, der Nachlassverwalter, die Erben oder jeder sonstige Auftraggeber gibt die Unterlagen an ADD Associés zur Erfassung der Situation und zur Erstellung eines Gutachtens über die möglichen Probleme des Falls. Dieser Schritt ermöglicht die Erstellung eines von den ermittlerischen Schwierigkeiten und der Höhe des Nachlasses abhängigen Kostenvoranschlags. 

Schritt 1: Der Kostenvoranschlag wird genehmigt 

Nach Genehmigung des Kostenvoranschlags kann die Überprüfung beginnen. 

Schritt 2: Der Erbenermittler nimmt die Ermittlungen auf  

Die Ermittlungsphase ist ein komplexer, nach strengen Regeln auszuführender Prozess, der ein hohes Maß an Fachkompetenz, spezielle Ermittlungstechniken, reglementierte behördliche Genehmigungen und Ausnahmegenehmigungen sowie personelle und finanzielle Mittel erfordert, um potenzielle Erben überall auf der Welt ausfindig zu machen. 

Schritt 3: Der Genealoge bestätigt die Erbordnung 

Nach Abschluss der Ermittlungen bestätigt der Genealoge die Erbordnung, da er sich deren Vollständigkeit vergewissert hat. Er erstellt eine beglaubigte Ahnentafel, für die er rechtlich und finanziell haftbar gemacht werden kann, und leitet sie an den Notar weiter, der mit der Abwicklung des Nachlasses betraut ist. Dieser kann dann im Vertrauen und mit größter Rechtssicherheit die Notarielle Urkunde verfassen, die für die Anerkennung der Rechte der Erben erforderlich ist. 

Honorar 

Das Honorar wird in dem zuvor genehmigten Kostenvoranschlag pauschal festgelegt. Sollten aufgrund der Familiengeschichte (z. B. ein bei Eröffnung der Akte noch nicht bekannter Auslandsbezug) zusätzliche Kosten anfallen, wird zuvor eine zusätzliche Genehmigung eingeholt. 

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