Unser Unternehmensleitbild und unsere Honorare
Unsere Verpflichtungen im Dienste von Effizienz und Qualität
Wir verpflichten uns, die besten personellen und technologischen Ressourcen einzusetzen, um Ihnen schnelleres Handeln bei der Erbenermittlung, hochwertige Mandantenbetreuung und möglichst kurze Fristen zu bieten.
Fachkompetenz und Gründlichkeit
- Über 180 Experten, die ihren Beruf mit Leidenschaft ausüben
- Spezialisierte und komplementäre Experten: Erbenermittler, Juristen, Historiker, Ahnenforscher und Experten für internationale Archive.
- Kompetenzen in den Bereichen Recht und Erbschaftssteuer.
Präsenz vor Ort und schnelles Vorgehen
- 28 Büros in Frankreich und 8 Büros im Ausland.
- Ein persönlicher Ansprechpartner, der Sie von A bis Z begleitet.
- Dank unseres hauseigenen internationalen Ermittlungsteams mit mehrsprachigen Experten sind wir in der Lage, auf allen fünf Kontinenten schnell Recherchen durchzuführen, Erben zu finden und mit ihnen in Kontakt zu treten.
Operative Exzellenz und technologische Innovation
- ADD Data: exklusive genealogische Datenbank mit über 500 Millionen digitalisierten und indexierten Einträgen.
- Digitale Ahnentafel/Stammbaum
- Elektronische Unterzeichnung der Dokumente
- Zertifizierung der Methoden nach ISO 9001 seit 2008
Unser Honorar
Das Erbenermittlerhonorar bei ADD Associés wird je nach den angebotenen Leistungen auf zwei verschiedene Arten berechnet. Es wird vor der Inanspruchnahme der Leistung angegeben. Das garantiert unseren Gesprächspartnern Klarheit und Transparenz.
Erfolgshonorar
Das Erfolgshonorar wird prozentual auf Basis des tatsächlich ausbezahlten Erbanteils bemessen. Dieses Honorar wird in der Erbschaftsenthüllungsvereinbarung oder in der Vereinbarung über den Nachweis von Rechten, die vom Erben unterzeichnet wird, festgesetzt. Die Rechtsprechung erkennt die Erbschaftsenthüllungsvereinbarung, die der Erbenermittler dem Erben unterbreitet, seit 1866 an. Das Erfolgshonorar variiert je nach Verwandtschaftsgrad.
Das Erfolgshonorar kommt in folgenden Fällen zur Anwendung:
- Die durchgeführten Recherchen haben dazu geführt, dass einem Erben oder Berechtigten seine Ansprüche offenbart wurden,
- die durchgeführten Recherchen haben dazu geführt, dass die Erbansprüche eines Erben oder Berechtigten nachgewiesen werden konnten.
Pauschalhonorar
Man spricht von Pauschalhonorar, wenn die Vergütung für die vom Erbenermittler erbrachte Leistung pauschal nach der Schwierigkeit und dem Umfang der durchgeführten Recherchen festgelegt wird. Dabei wird auch der Wert des Nachlassvermögens berücksichtigt.
Das Pauschalhonorar kommt zur Anwendung, wenn die durchgeführten genealogischen Recherchen eine Erbfolge zugunsten bekannter Erben bestätigen und legitimieren konnten.
Berufsethik, Garantien und Zertifizierung: im Herzen unserer DNA
Da Nachlass- und Erbschaftsangelegenheiten sowohl komplex als auch sensibel sind, spielen bei ADD Associés Vertrauen und Berufsethik eine zentrale Rolle.
- Wir sind aktive Mitglieder bei den Gremien, die zur Regulierung unseres Berufsstandes beitragen, der wiederum durch eine Compliance-Richtlinie und einen Ethikkodex geregelt wird.
- Wir bieten hohe Garantien, die über den geforderten Standards liegen.
- Wir lassen unsere Arbeitsmethoden von Zertifizierungsstellen validieren.
Die Erbenermittlung – ein rechtlich geregelter Beruf
Unsere Tätigkeit im Bereich der Erbenermittlung wird durch Artikel 36 des Gesetzes Nr. 2006-728 vom 23. Juni 2006 – Gesetz zur Reform des Erbschafts- und Schenkungsrechts – geregelt.
„Außer in Fällen, in denen Erbschaften den Regelungen der Vakanz oder der Erbenlosigkeit unterliegen, ist niemand berechtigt, bei offenen Erbschaften oder bei Nichtberücksichtigung eines Vermögenswerts anlässlich der Abwicklung des Nachlasses eine Erbenermittlung zu betreiben oder zu unterstützen, sofern er nicht dazu bevollmächtigt wurde. Die Bevollmächtigung kann von jeder Person erteilt werden, die ein unmittelbares und berechtigtes Interesse an der Ermittlung der Erben oder der Abwicklung des Nachlasses hat.”
Die Partner und Mitarbeitenden von ADD Associés besitzen einen Gewerbeschein und verfügen über spezielle Genehmigungen, die vom französischen nationalen Archivdienst und von der Staatsanwaltschaft des Pariser Gerichtshofs ausgestellt wurden. Diese Genehmigungen ermöglichen es uns, Personenstandsregister, die weniger als 75 Jahre alt sind, einzusehen und eine Kopie davon zu erhalten.
Starke Garantien für unsere Partner und Kunden
Wenn ein Genealoge tätig wird, um einen Erbfall zu bescheinigen, übernimmt er die rechtliche und finanzielle Verantwortung, indem er dem liquidierenden Notar eine beglaubigte Tabelle, die den Erbfall belegt, oder eine Bescheinigung, die unsere Schlussfolgerungen festhält, übergibt. Die Mitglieder der Chambre syndicale des Généalogistes de France schließen Berufsversicherungen ab, die ihre zivilrechtliche Haftung abdecken.
ADD Associés hat diese Vorkehrungen durch Hebel für zusätzliche Garantien ergänzt, die einen wesentlichen Schutz für jeden von Ihnen, ob Berufstätiger oder Erbe, darstellen.
- Vertrag über eine Berufshaftpflichtversicherung (MMA IARD Nr.127120688)
- Finanzielle Garantie (bei AMLIN INSURANCE SE N°2018PFC002)
- Gesichertes Drittkonto bei der Caisse des Dépôts et Consignations
- Jährliche und unabhängige Prüfung durch KPMG
- Iso 9001-Zertifizierung seit dem 17. Dezember 2008.
Deontologie im Mittelpunkt unseres Berufs
ADD Associés leistet einen entscheidenden Beitrag dazu, dass die Erbenermittlung zu einem Beruf wird, der unseren Mandanten umfassende Garantien bietet.
Seit der Gründung von ADD Associés haben wir entscheidend zur Regulierung des Berufsstandes beigetragen, insbesondere unter der Leitung von Antoine Djikpa, Partner und heute Geschäftsführer der Gruppe. Er wurde außerdem zum Ehrenvorsitzenden der Généalogistes de France gewählt. Antoine Delabre ist derzeit Vizepräsident dieses Verbands.
Angesichts der internationalen Herausforderungen des Berufsstandes war ADD Associés auch eines der Gründungsmitglieder des internationalen Verbands IAPPR (The International Association of Professional Probate Researchers, Genealogists & Heir Hunters).
Mediation
Gemäß Artikel R 612.1 Code de la Consommation (frz. Verbraucherschutzgesetz) hat jeder Verbraucher das Recht, sich kostenlos an eine Verbraucherschlichtungsstelle zu wenden, um Streitigkeiten mit einem Gewerbetreibenden außergerichtlich beizulegen.
Die Branche der professionellen Erbenermittlung verfügt über eine Verbraucherschlichtungsstelle zur vorrangigen außergerichtlichen Beilegung von Vertragsstreitigkeiten, wenn diese die Erfüllung eines Vertrags oder die Erbringung von Dienstleistungen betreffen. Diesbezüglich hat die Union des Généalogistes de France seit dem 12. Juli 2016 Herrn Gérard GAUCHER zum Ombudsmann der Genealogie-Branche in Frankreich ernannt.
Der Ombudsmann verfügt über eine eigene Website mit allen nützlichen Informationen für Verbraucher, die sich an ihn wenden möchten, und für professionelle Genealogen, die an den Schlichtungsverfahren teilnehmen.