Vertretung der Erben

Warum sollten Sie sich während der Abwicklung eines Erbfalls von einem Erbenermittler vertreten lassen? Wenn Sie ein zukünftiger Erbe sind und von ADD Associés im Zusammenhang mit einem Erbfall kontaktiert wurden, können wir Sie während der gesamten Abwicklung dieses Erbfalls begleiten. Wir vertreten Sie dann beim Notar, sobald Ihre Rechte durch die Notarielle Urkunde festgestellt worden sind.

Warum sollten Sie sich während der Abwicklung eines Erbfalls von einem Erbenermittler vertreten lassen? 

Eine der zentralen Aufgaben der Teams von ADD Associés besteht in der Vertretung des oder der ermittelten Erben, deren Rechte anlässlich der Abwicklung des Erbfalls per notarieller Urkunde festgestellt worden sind.  

Eine Begleitung, die sich lohnt

Dank seiner Kenntnisse in der Abwicklung von Nachlässen und im Erbschaftssteuerrecht wird ADD Associés die Interessen und die Rechte des Erben, der uns beauftragt hat, bestmöglich vertreten. 

Ein unverzichtbares Dokument: die Vollmacht. 

Um vertreten zu werden, muss der Erbe eine Vollmacht zugunsten von ADD Associés unterzeichnen, die damit zu seinem Bevollmächtigten bei der Nachlassabwicklung werden. ADD Associés muss dem Vollmachtgeber über ihre Handlungen genauestens Bericht erstatten und vor jeder Verfügung über Mobilien und Immobilien seine Zustimmung einholen. 

Die Vollmacht: Zeitersparnis und Sorgenfreiheit 

In unserer Eigenschaft als Bevollmächtigter nehmen wir bei ADD Associés die für die Abwicklung des Nachlasses notwendigen Termine wahr: Unterzeichnung der notariellen Urkunde, Termin zur Erstellung des Inventars (wobei der der Erbe vorab zwingend über Datum und Uhrzeit dieses Termins informiert wird, falls er daran teilnehmen möchte), Unterzeichnung von Immobilienverkäufen, Unterzeichnung von Steuerdokumenten und ganz allgemein alle für die Abwicklung des Nachlasses nützlichen Vorgänge. 

Die wichtigsten Schritte bei der Nachlassabwicklung 

  1. Unterzeichnung der Notariellen Urkunde zur Feststellung Ihrer Erbenstellung und Ihrer Rechte am Nachlass des Erblassers; 
  2. Erstellung eines Inventars des beweglichen Vermögens des Erblassers, falls erforderlich. 
  3. Unterzeichnung des Erbscheins vor einem eventuellen Verkauf. 
  4. Liquidation der Immobilien und beweglichen Vermögenswerte des Nachlasses. 
  5. Unterzeichnung und Einreichung der Erbschaftserklärung: Ein Dokument für die Steuerbehörden mit einer Bestandsaufnahme des Vermögens des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes, anhand dessen die Höhe der von Ihnen zu entrichtenden Erbschaftssteuer ermittelt werden kann. 
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