Überprüfung der Abwesenheit von pflichtteilsberechtigten Erben

Einige Erben können nicht von der Erbschaft ausgeschlossen werden, unabhängig davon, welchen Willen der Erblasser in seinem Testament zum Ausdruck gebracht hat: Das sind die sogenannten pflichtteilsberechtigten Erben (Artikel 912 bis 917 des französischen Code Civil). Es handelt sich um die Kinder des Erblassers (und deren Nachkommen) und den noch lebenden Ehegatten, wenn der Erblasser keine Kinder hatte. Im Rahmen der Nachlassabwicklung wird ADD Associés beauftragt, die Abwesenheit von pflichtteilsberechtigten Erben zu prüfen, damit der Notar die Erbordnung bestätigen kann.

Rechtssicherheit: ADD Associés garantiert dem mit der Nachlassabwicklung betrauten Notar, dass keine pflichtteilsberechtigten Erben vorhanden sind. 

Das sagt das Gesetz 

Das Gesetz garantiert den pflichtteilsberechtigten Erben einen Teil des Nachlasses, den sogenannten Pflichtteil, über den der Erblasser nicht frei verfügen kann. Dieser ist ein Anteil am Nachlass, der niemals das gesamte Erbe des Erblassers darstellt. Der verbleibende Teil des Vermögens wird als verfügbarer Vermögensanteil bezeichnet. Der Erblasser kann darüber frei zugunsten eines Verwandten – ob Erbe oder nicht – oder eines Dritten verfügen, indem er ein Testament errichtet.  

Wenn keine pflichtteilsberechtigten Erben vorhanden sind, kann der Erblasser entscheiden, sein gesamtes Vermögen oder einen Teil davon einer oder mehreren Personen durch Vermächtnisse oder ein Universalvermächtnis zu übertragen. Der Anteil des Pflichtteils hängt von der Anzahl der Kinder des Erblassers ab. 

Anzahl der KinderPflichtteilVerfügbare Quote
11/2 des Nachlasses1/2 des Nachlasses
22/3 des Nachlasses1/3 des Nachlasses
3 und mehr3/4 des Nachlasses1/4 des Nachlasses

Wenn der Erblasser ein Testament verfasst hat, überprüft ADD Associés, ob keine pflichtteilsberechtigten Erben vorhanden sind, um dem mit der Abwicklung des Nachlasses beauftragten Notar die Rechtssicherheit des Vermächtnisses zu garantieren. 

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