Sie wurden von einem Erbenermittler von ADD Associés kontaktiert?
Das ist kein Zufall!
Unsere Kanzlei ist gemäß Artikel 36 des Gesetzes vom 23. Juni 2006 zur Reform des Erbschafts- und Schenkungsrechts damit beauftragt, nach unbekannten Erben zu suchen oder Erbordnungen zu überprüfen. In diesem Rahmen können Sie von unseren Mitarbeitenden kontaktiert werden:
Entweder, um Informationen über die Familie, in deren Zusammenhang sie Ermittlungen anstellen, zu bestätigen und die von ihnen konsultierten Quellen abzugleichen: Personenstandsregister, Archive mit Informationen über die Bevölkerung, Steuer-, Militär- und Wahlarchive usw.
Oder um Ihnen die Offenlegung oder den Nachweis Ihrer Ansprüche an einem Nachlass nach Unterzeichnung einer Vereinbarung anzubieten.
Diese Vereinbarung, deren Inhalt an den jeweiligen Kontext angepasst wird, verpflichtet die Gruppe ADD Associés, Ihnen Ihre Rechte offenzulegen und Sie während der verschiedenen Schritte der Abwicklung des Nachlasses, an dem Sie erbberechtigt sind, zu begleiten.
Finden Sie den Genealogen, der Sie kontaktiert hat
Sie haben eine Erbschaftsenthüllungsvereinbarung erhalten: Was ist die Erbschaftsenthüllungsvereinbarung?
Der Erbschaftsenthüllungsvereinbarung legt die Bedingungen einer Vereinbarung zwischen Ihnen als zukünftigem Erben und ADD Associés fest. In der Erbschaftsenthüllungsvereinbarung wird insbesondere das Honorar für unsere Ermittlungsarbeit festgelegt.
Sobald die Erbschaftsenthüllungsvereinbarung unterzeichnet ist, verpflichten wir uns, Ihre Rechte im Rahmen Ihrer Erbschaft geltend zu machen.
Haben Sie noch Fragen?
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten rechtlichen, verwaltungstechnischen und praktischen Fragen, die sich Begünstigte eines Nachlasses am häufigsten stellen.