Herrenlose Immobilien

Der Verfall von Bausubstanz, der zu einem Verlust des Grundstückswerts führt, Instandhaltungskosten, unbezahlte Nebenkosten, Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken usw. Herrenlose Immobilien in einer Gemeinde können auch den lokalen Behörden zahlreiche Schwierigkeiten verursachen. Die Identifizierung von Eigentümergemeinschaften kann für Grundstücksentwickler, Miteigentumsverwaltungen oder Privatpersonen notwendig sein. Wenden Sie sich an ADD Associés für die Suche nach den Eigentümern oder Anspruchsberechtigten dieser herrenlosen Immobilien.

Warum sollten Sie ADD Associés mit der Suche nach Eigentümern einer herrenlosen Immobilie beauftragen? 

Wir leiten Recherchen ein, um die Anspruchsberechtigten von herrenlosen Immobilien zu finden, ohne dass Ihre Gemeinde das Geld dafür vorstrecken muss. Unser Büro kann pauschal oder prozentual zum Anteil der Erben in der Erbengemeinschaft beim Verkauf der Immobilien vergütet werden.  

Die Gemeinden haben die Möglichkeit, in Anwendung von Artikel 147 des Gesetzes vom 13. August 2004, ergänzt durch das Rundschreiben vom 8. März 2006, das die Aufgabe der Suche und der Lokalisierung der Eigentümer herrenloser Immobilien auf die Gebietskörperschaften überträgt, Eigentümer dieser herrenlosen Immobilien zu werden. Vor dem Erwerb der Immobilie durch die Gebietskörperschaft müssen Sie eine Ermittlung durchführen, um die Eigentümer und die Anspruchsberechtigten festzustellen. Das interministerielle Rundschreiben vom 8. März 2006 fordert Sie dazu auf, diese Ermittlungen mithilfe folgender Unterlagen in die Wege zu leiten:   

  • Grundbuchamt  
  • Notariatsunterlagen  
  • Informationen des Katasteramts 
  • Personenstandsurkunden 

ADD Associés verfügt über Spezialkenntnisse und  die nötigen Ressourcen, um die Eigentumstitel zurückzuverfolgen und die Erben einer herrenlosen Immobilie zu finden. Bei der Beauftragung unseres Teams haben Sie die Gewissheit, mit Experten zu arbeiten, die auf die Auswertung von Informationen des Katasteramts, von Archiven und des „Sommier Foncier“ (ein Verzeichnis, das die Verkaufpreise bei Grundstücksverkäufen in Frankreich beinhaltet) Ihrer Gemeinde spezialisiert sind. 

Welche Gesetze regeln die Behandlung von herrenlosen Immobilien? 

In Artikel L 1 123-1 des französischen Gesetzes über das Eigentum der öffentlichen Hand ist klar definiert, was eine herrenlose Immobilie ist:   

„Als herrenlos gelten alle Immobilien, die nicht unter Artikel L. 1122-1 fallen und die:  

  • entweder Teil einer seit mehr als 30 Jahren offenen Erbschaft sind und für die sich keine erbberechtigte Person gemeldet hat;  
  • Oder Immobilien sind, die keinen bekannten Eigentümer haben und für die seit mehr als drei Jahren keine Grundsteuer bezahlt oder die Grundsteuer von Dritten bezahlt wurde;  

 
Artikel 713 des Code Civil besagt: „Herrenlose Immobilien gehören der Gemeinde, auf deren Grund sie sich befinden. Auf Beschluss des Gemeinderats kann die Gemeinde auf die Ausübung ihrer Rechte verzichten […].“  

Diese beiden Artikel bilden den rechtlichen Rahmen, der den Erwerb einer herrenlosen Immobilie durch Ihre Gemeine regelt. Um sich Gewissheit über die Richtigkeit der Ergebnisse Ihrer Ermittlungen vor dem Erwerb dieser Immobilien zu verschaffen, sollten Sie einem erfahren Erbenermittlungsbüro vertrauen. 

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