Ihre Fragen / Unsere Antworten

Sie wurden von einem Erbenermittler von ADD Associés kontaktiert, weil Sie ein möglicher Erbe in einer Nachlassangelegenheit sind. In diesem Zusammenhang stellen Sie sich höchstwahrscheinlich eine Vielzahl rechtlicher, verwaltungstechnischer und/oder praktischer Fragen.

Wenn Notaren die Erben ganz oder teilweise unbekannt sind oder wenn ihnen die Erbordnung unsicher erscheint, beauftragen sie uns mit der Durchführung von komplexen genealogischen Nachforschungen.

Laut Artikel 36 des französischen Gesetzes vom 23. Juni 2006, das Nachlässe und Schenkungen zu Lebzeiten reformiert, kann die Kanzlei ADD Associés von „jeder Person beauftragt werden, die ein unmittelbares und berechtigtes Interesse an der Ermittlung der Erben oder der Abwicklung des Nachlasses hat“.

Durch die Einschaltung eines Erbenermittlers kann die errichtete notarielle Urkunde abgesichert werden. Unsere Kanzlei für Erbenermittlung verfügt über einen speziellen Zugriff auf Personenstandsurkunden, eine exklusive digitale genealogische Datenbank mit über 500 Millionen Einträgen sowie über spezielle Kompetenzen bei der Erbenermittlung.

Der Notar verfügt nicht über die erforderlichen Mittel zur Durchführung solcher Nachforschungen, die häufiges Reisen sowohl in Frankreich als auch im Ausland erfordern. Im Übrigen erfordern die meisten Schritte die Fachkenntnis professioneller Ermittler, die über die notwendigen behördlichen Genehmigungen verfügen, um Zugang zu den Personenstandsregistern zu erhalten.

Unsere Aufgabe als Erbenermittler besteht darin, Erben aufzuspüren um ihnen den Ursprung ihrer Erbrechte aufzuzeigen und sie dann bei der Nachlassabwicklung zu vertreten.

Konkret umfasst unsere Tätigkeit Folgendes:

  • Nachweis der Ansprüche der Erben durch eine zertifizierte Ahnentafel, die dem Notar bei der Erstellung seiner notariellen Urkunde (Dokument, das als offizielles Verzeichnis der Erben fungiert und den Umfang ihrer Ansprüche darlegt) als Grundlage dient.
  • Vertretung der Erben mit Hilfe einer Vollmacht, damit diese nicht selbst reisen und die zur Nachlassabwicklung nötigen Formalitäten nicht selbst erledigen müssen, sondern hierzu die Erfahrung eines Experten nutzen können.
  • Wir informieren die Erben über alle wichtigen Etappen in der Nachlassabwicklung sowie über die Schritte, die wir als Bevollmächtigter unternehmen.
  • Einholung der vorherigen Zustimmung der Erben für jedes Verfügungsgeschäft (Verkauf, Versteigerung, Aufteilung usw.).

Die Honorarvereinbarung legt die Bedingungen eines Vertrags zwischen Ihnen als zukünftigem Erben und ADD Associés fest.

Die Honorarvereinbarung, die der Erbenermittler dem Erben unterbreitet, wird seit 1866 von der Rechtsprechung anerkannt. Diese Vereinbarung legt insbesondere das Honorar für unsere Ermittlungsarbeit fest. Nach der Unterzeichnung dieser Vereinbarung legen wir Ihnen den Ursprung Ihrer Erbrechte offen und verpflichten uns, Ihre Rechte im Rahmen des Nachlasses geltend zu machen.

Eine Vollmacht macht ADD et Associés zu einem Bevollmächtigten und berechtigt uns, in Ihrem Namen zu handeln und notarielle Urkunden zu unterzeichnen. Das erspart Ihnen die persönliche Anreise, da Sie ADD et Associés erlauben, Sie bei den Terminen im Laufe der Nachlassabwicklung zu vertreten.

Nein, wir strecken sämtliche Kosten bis zur endgültigen Auszahlung des Nachlasses vor (diese Kosten tragen wir, wenn die Passiva die Aktiva übersteigen oder Testament bzw. nähere Erben entdeckt werden).

Das Honorar entspricht einem Prozentsatz des auf den Erben entfallenden Anteils. Dieser Prozentsatz hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Dieses Erfolgshonorar kommt in folgenden Fällen zur Anwendung:

  • Die unternommenen Nachforschungen führen dazu, dass einem Erben oder Berechtigten Ansprüche offengelegt werden, die ihm bis dahin unbekannt waren.

Sobald dem Notar die vollständige Erbordnung vorliegt, ist er in der Lage, die Aktiva (Sparguthaben, Möbel, Immobilien usw.) und die Passiva (Rechnungen, Hypotheken, Darlehen, Steuerschulden usw.) zu bestimmen.

Die Nachlässe, bei denen wir tätig werden, sind in der Regel positiv. Sollten allerdings im Zuge der Abwicklung Verbindlichkeiten auftauchen, die die Aktiva des Nachlasses aufbrauchen, sind Sie durch die Honorarvereinbarung geschützt. Diese legt fest, dass wir bei einem Defizit die Kosten tragen, so dass Sie niemals etwas bezahlen. In einem solchen Fall schulden Sie ADD Associés auch keinerlei Honorar oder Gebühren.

Nein. Nachdem Ihnen der Name des Erblassers und dann der Wert des Nachlasses mitgeteilt wurde, können Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen.

Wir übermitteln Ihren Erbanteil per Banküberweisung oder Scheck.

Nein, auf den Betrag, den Sie erhalten, fallen keine Abgaben und Gebühren an, da die Steuern zuvor vom Notar abgeführt wurden.

Für im Ausland ansässige Erben existieren bilaterale Übereinkommen zwischen Frankreich und einigen Staaten, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden (entsprechend dem Steuerwohnsitz des Erben zu prüfen).

Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Ihnen zustehenden Erbanteil ab. Nähere Erklärungen hierzu finden Sie in unserem Steuermerkblatt.

Der Notar muss sich vergewissern, dass die Person, welche die Vertretungsvollmacht zu unseren Gunsten unterschrieben hat, tatsächlich der im Dokument genannte Erbe ist. Er nimmt also eine Prüfung der Unterschrift vor. Wenn eines dieser Dokumente nicht vorliegt, muss Ihre Unterschrift von einer dazu befugten Behörde (Gemeindeverwaltung, Notar oder Konsularbehörde) beglaubigt werden.

Nach französischem Recht ist es möglich, bis zum sechsten Grad zu erben (das kann ein Großneffe Ihres Großvaters oder Ihrer Großmutter mütterlicherseits oder väterlicherseits sein). Es kommt häufig vor, dass wir die Nachkommen aller Geschwister unserer vier Großeltern nicht kennen.

Nein, dank der Vollmacht, die Sie uns gewährt haben, müssen Sie nicht persönlich anreisen. Wir werden Sie bei der Abwicklung des Nachlasses vertreten und Sie präzise über das Vorgehen informieren. Jede wichtige Handlung (Festsetzung des Kaufpreises, Verteilungsabrechnung usw.) wird Ihnen zuvor zur ausdrücklichen Genehmigung vorgelegt.

Ja. Gerne stehen wir Ihnen für ein Treffen in unseren Büros oder bei Ihnen zu Hause in Frankreich und im Ausland zur Verfügung.

Wir sind an das Berufsgeheimnis und an den Datenschutz gebunden (DSGVO). Daher dürfen wir Ihnen die Kontaktdaten Ihrer Miterben nicht überlassen. Jedoch können wir Sie nach Einwilligung der Betroffenen miteinander in Kontakt bringen.

Sobald unsere Unterlagen vollständig sind, können wir Ihnen auf Wunsch eine Kopie der Ahnentafel zusenden. Die Kontaktdaten der Erben werden jedoch nicht weitergegeben.

Die Fotokopie eines amtlichen Ausweisdokuments, mit Ihrem Foto und Ihrer Unterschrift (Personalausweis, Reisepass, Führerschein usw.). Wenn Sie drei oder mehr Kinder haben: eine Fotokopie Ihres Familienstammbuchs oder der Geburtsurkunden Ihrer Kinder. Mit diesem Dokument wird Ihnen eine Ermäßigung der Erbschaftssteuer gewährt. Diese Regelung gilt nicht mehr für Erbschaften, die nach dem 01.01.2017 eröffnet werden, bleibt aber für frühere Erbschaften bestehen. Wenn Sie erwerbsunfähig sind, haben Sie Anspruch auf eine Steuerermäßigung: Zögern Sie nicht, uns dies mitzuteilen, damit wir gemeinsam mit Ihnen die erforderlichen Unterlagen für die Übermittlung an die Steuerbehörde prüfen können.

Bei ausländischen Erben: Ihre Geburts- und Heiratsurkunde.

ADD Associés wurde 1990 in Paris gegründet und ist heute ein international führender Spezialist für die Ermittlung unbekannter oder verschollener Erben. Mit der Wahl von ADD Associés profitieren Sie von anerkanntem Fachwissen und Effizienz, ergänzt durch starke Garantien zu Ihrem Schutz.

  • 180 Experten, die in der Lage sind, überall auf der Welt Recherchen durchzuführen und erbberechtigte Personen in möglichst kurzer Zeit ausfindig zu machen.
  • Kapazitäten für die Suche im In- und Ausland.
  • Bewährte und zertifizierte Methoden.
  • Starke Garantien zu Ihrem Schutz (Sicherheit der Gelder der Mandanten, die bei der staatlichen Caisse des Dépôts et Consignations hinterlegt sind, Finanzgarantie, Berufshaftpflichtversicherung, jährliche Kontrolle durch KPMG).

Ja, Sie erhalten ein Schreiben, in dem Sie über den Termin der Inventur informiert werden. Ihre Anwesenheit ist jedoch nicht erforderlich, da wir Sie mithilfe der von Ihnen unterzeichneten Vollmacht vertreten können. In jedem Fall erhalten Sie ein Protokoll der Inventur, das auch die Schätzung des Notars oder des Auktionators beinhaltet.

Wir verlangen mindestens zwei Schätzungen, die von Immobilienfachleuten erstellt werden. Der Verkauf erfolgt erst, wenn alle Erben dem Prinzip des Verkaufs und dem Betrag zugestimmt haben. Eventuell kann eine spezielle Vollmacht für den Verkauf der Immobilie von Ihnen verlangt werden.

Die persönlichen Gegenstände (Fotos, Kleidung, Briefe usw.) des Erblassers gehören nicht zum Nachlassvermögen. Sie können aufgeteilt und den Erben, die sie verlangen, übergeben werden.

Der Notar kümmert sich gegebenenfalls um die notwendigen Schritte zur Freigabe und zum Bezug von eventuell vorhandenem Barvermögen.

Lebensversicherungen sind ein vererbbarer Vermögenswert. Die Eröffnung des Nachlasses führt zur Freigabe des Kapitals.

Damit wir in Ihrem Namen und an Ihrer Stelle bei den Versicherungsgesellschaften die Zahlung eventueller Steuern und die Freigabe vornehmen können, senden wir Ihnen eine spezielle Ermächtigung zu, die Sie uns unterschrieben zurückschicken müssen.

Die Erbschaftserklärung ist ein Steuerdokument, das an das Finanzamt gesendet werden muss, damit dieses die von Ihnen geschuldete Erbschaftsteuer einzieht.

Die Erbschaftserklärung muss folgende Angaben enthalten:

  • Alle Angaben zur Identität des Erblassers. Gegebenenfalls müssen die Identität und die Eigenschaft der Erben, Schenkungsempfänger und Vermächtnisnehmer angegeben werden.
  • Die Einzelheiten der testamentarischen Verfügungen.
  • Die Liste aller Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten gemacht hat. Bei der Berechnung der Erbschaftssteuer werden nur Schenkungen und Geschenke von Hand zu Hand berücksichtigt, die weniger als 15 Jahre zurückliegen (für Todesfälle seit dem 17. August 2012). Schenkungen, die vor mehr als 15 Jahren ordnungsgemäß registriert wurden, sowie Schenkungen von Hand zu Hand, die dem Finanzamt vor mehr als 15 Jahren gemeldet wurden, müssen erwähnt werden, werden aber bei der Berechnung der Erbschaftsteuer nicht berücksichtigt.
  • Die Aufzählung und detaillierte Bewertung aller beweglichen Vermögenswerte (Bankkonten, Wertpapiere, Barvermögen usw.) und Immobilien des Nachlasses, unabhängig davon, ob sie steuerpflichtig oder steuerfrei sind, und unter Berücksichtigung ihres Verkehrswerts am Todestag (Aktiva).
  • Die Aufzählung und der Betrag der Schulden des Erblassers am Tag des Todes (Passiva).
  • Eine Wahrhaftigkeitserklärung.

Um unsere FAQs herunterzuladen: Klicken Sie hier!

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