Ihre Fragen / Unsere Antworten

Sie wurden von einem Erbenermittler von ADD Associés kontaktiert, weil Sie ein möglicher Erbe in einer Nachlassangelegenheit sind. In diesem Zusammenhang stellen Sie sich höchstwahrscheinlich eine Vielzahl rechtlicher, verwaltungstechnischer und/oder praktischer Fragen.

Wenn Notaren die Erben ganz oder teilweise unbekannt sind oder wenn ihnen die Erbfolge unsicher erscheint, beauftragen sie uns mit der Durchführung von manchmal komplexen Recherchen.

Laut Artikel 36 des französischen Gesetzes vom 23. Juni 2006 zur Reform des Erbschafts- und Schenkungsrechts kann die Kanzlei ADD Associés nämlich von: „jeder Person beauftragt werden, die ein unmittelbares und berechtigtes Interesse an der Ermittlung der Erben oder der Abwicklung des Nachlasses hat“.

Durch die Einschaltung eines Erbenermittlers kann die errichtete notarielle Urkunde abgesichert werden. Unser Büro für Erbenermittlung verfügt über spezielle Zugriffe auf Personenstandsurkunden, eine exklusive digitale genealogische Datenbank mit über 500 Millionen Einträgen sowie über spezielle Kompetenzen bei der Erbenermittlung.

Der Notar hat nicht die notwendige Kapazität und nicht die technischen Möglichkeiten, um solche Recherchen durchzuführen, da diese häufig Reisen innerhalb Frankreichs und ins Ausland erfordern. Außerdem erfordern die meisten Ermittlungen die Fachkompetenz professioneller Spezialisten, die über behördliche Genehmigungen, insbesondere für den Zugriff auf Personenstandsurkunden, verfügen.

Unsere Aufgabe als Erbenermittler besteht darin, Erben aufzuspüren: sie zu identifizieren, zu lokalisieren, mit ihnen in Kontakt zu treten, um Ihnen den Ursprung ihrer Erbrechte offenzulegen und sie dann bei der Abwicklung des Nachlasses zu vertreten.

Konkret umfasst unsere Tätigkeit Folgendes:

  • Nachweis der Rechte der Erben durch die Erstellung einer beglaubigten Ahnentafel, für die wir haften, und die der Notar zur Errichtung seiner notariellen Urkunde mit der offiziellen Liste der Erben zugrunde legt.
  • Vertretung der Erben durch eine Vollmacht, die ihnen die persönliche Anreise erspart, ihnen alle Formalitäten zur Abwicklung des Nachlasses abnimmt und ihnen unsere juristische Fachkompetenz zur Verfügung stellt.
  • Unterrichtung der Erben über alle wichtigen Schritte der Nachlassabwicklung sowie über die Handlungen, die wir als Bevollmächtigte ausführen.
  • Einholung der vorherigen Genehmigung der Erben für jegliche Verfügungshandlung (Verkauf, Auflösung einer Erbengemeinschaft, Teilung usw.).

Die Erbschaftsenthüllungsvereinbarung legt die Bedingungen einer Vereinbarung zwischen Ihnen als zukünftigem Erben und ADD Associés fest. In der Erbschaftsenthüllungsvereinbarung wird insbesondere das Honorar unseres Erbenermittlungsbüros klar und transparent festgelegt.

Nach der Unterzeichnung dieser Vereinbarung enthüllen wir Ihnen den Ursprung Ihrer Erbrechte und verpflichten uns, Ihre Rechte im Rahmen des Nachlasses geltend zu machen.

Eine Vollmacht macht ADD et Associés zu einem Bevollmächtigten und berechtigt uns, in Ihrem Namen zu handeln und notarielle Urkunden zu unterzeichnen. Das erspart Ihnen die persönliche Anreise, da Sie ADD et Associés erlauben , Sie bei den Terminen im Laufe der Nachlassabwicklung zu vertreten.

Nein, wir strecken alle Kosten vor, bis der Nachlass endgültig geregelt ist (diese Kosten gehen zu unseren Lasten, wenn die Nachlassverbindlichkeiten höher sind als die Vermögenswerte, wenn ein Testament gefunden wird oder nähere Erben vorhanden sind).

Das Erfolgshonorar wird prozentual auf Basis des tatsächlich ausbezahlten Erbanteils bemessen. Dieses Honorar wird in der Erbschaftsenthüllungsvereinbarung oder in der Vereinbarung über den Nachweis von Rechten, die vom Erben unterzeichnet wird, festgesetzt. Die Rechtsprechung erkennt die Erbschaftsenthüllungsvereinbarung, die der Erbenermittler dem Erben unterbreitet, seit 1866 an. Das Erfolgshonorar variiert je nach Verwandtschaftsgrad.

Das Erfolgshonorar kommt in folgenden Fällen zur Anwendung:

  • die durchgeführten Recherchen haben dazu geführt, dass die Erbansprüche eines Erben oder Anspruchsberechtigten nachgewiesen werden konnten.
  • dass die Erbansprüche eines Erben oder Anspruchsberechtigten nachgewiesen werden konnten.

Im Falle einer Streitigkeit über das Zustandekommen, die Gültigkeit, die Auslegung, die Erfüllung oder die Kündigung des Vertrags kann der Erbe, wenn keine alternative Methode zur Streitbeilegung gefunden wurde, das Gericht anrufen, das für die von ihm erhobene Anfechtung zuständig ist.

Nachdem die notarielle Urkunde errichtet wurde, erstellt der Notar, der den Nachlass abwickelt, eine vollständige Bilanz des Vermögens des Erblassers, sowohl der Aktiva (Sparvermögen, Möbel, Immobilien usw.) als auch der Passiva (Rechnungen, Hypotheken, Darlehen, Steuerschulden usw.). Erst dann ist der genaue Wert des Erbes bekannt.

Es ist wichtig zu verstehen, dass der Erbenermittler von einem Notar beauftragt wird. Wenn der Notar einen solchen Auftrag erteilt, bedeutet das, dass ein positiver Nachlass vorhanden ist. Unabhängig vom Ausgang schützt Sie der mit dem Erbenermittler geschlossene Vertrag vollständig vor eventuellen Kosten oder Verbindlichkeiten, so dass Sie niemals etwas zu bezahlen haben.

Nein. Nachdem Ihnen der Name des Erblassers und dann der Wert des Nachlasses mitgeteilt wurden, können Sie den Nachlass annehmen oder ausschlagen.

Wir zahlen den Anteil der Erben per Scheck oder Banküberweisung.

Nein, auf den Betrag, den Sie erhalten, fallen keine Abgaben und Gebühren an, da die Steuern zuvor vom Notar abgeführt wurden.

Für im Ausland ansässige Erben existieren bilaterale Übereinkommen zwischen Frankreich und einigen Staaten, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden (entsprechend dem Steuerwohnsitz des Erben zu prüfen).

Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Ihnen zustehenden Erbanteil ab. Nähere Erklärungen hierzu finden Sie in unserem Steuermerkblatt.

Der Notar muss sich vergewissern, dass die Person, welche die Vertretungsvollmacht zu unseren Gunsten unterschrieben hat, tatsächlich der im Dokument genannte Erbe ist. Er nimmt also eine Prüfung der Unterschrift vor. Wenn eines dieser Dokumente nicht vorliegt, muss Ihre Unterschrift von einer dazu befugten Behörde (Gemeindeverwaltung, Notar oder Konsularbehörde) beglaubigt werden.

Nach französischem Recht ist es möglich, bis zum sechsten Grad zu erben (das kann ein Großneffe Ihres Großvaters oder Ihrer Großmutter mütterlicherseits oder väterlicherseits sein). Es kommt häufig vor, dass wir die Nachkommen aller Geschwister unserer vier Großeltern nicht kennen.

Nein, dank der Vollmacht, die Sie uns gewährt haben, müssen Sie nicht persönlich anreisen. Wir werden Sie bei der Abwicklung des Nachlasses vertreten und Sie präzise über das Vorgehen informieren. Jede wichtige Handlung (Festsetzung des Kaufpreises, Verteilungsabrechnung usw.) wird Ihnen zuvor zur ausdrücklichen Genehmigung vorgelegt.

Wir sind gerne bereit, Sie in unserem Büro oder bei Ihnen zu Hause in Frankreich und im Ausland zu treffen.

Wir sind, wie alle Geschäftsleute, zur Wahrung der Privatsphäre verpflichtet. Jedoch können wir Ihnen, nach Einwilligung der Betroffenen, deren Kontaktdaten übermitteln. Wir können auch jegliche Korrespondenz weiterleiten, die Sie an diese Personen richten möchten.

Sobald unsere Unterlagen vollständig sind, können wir Ihnen auf Wunsch eine Kopie der Ahnentafel zusenden. Die Kontaktdaten der Erben werden jedoch nicht weitergegeben.

Die Fotokopie eines amtlichen Ausweisdokuments, mit Ihrem Foto und Ihrer Unterschrift (Personalausweis, Reisepass, Führerschein usw.).Wenn Sie drei oder mehr Kinder haben: eine Fotokopie Ihres Familienstammbuchs oder der Geburtsurkunden Ihrer Kinder. Mit diesem Dokument wird Ihnen eine Ermäßigung der Erbschaftssteuer gewährt. Diese Regelung gilt nicht mehr für Erbschaften, die nach dem 01.01.2017 eröffnet werden, bleibt aber für frühere Erbschaften bestehen. Wenn Sie erwerbsunfähig sind, haben Sie Anspruch auf eine Steuerermäßigung: Zögern Sie nicht, uns dies mitzuteilen, damit wir gemeinsam mit Ihnen die erforderlichen Unterlagen für die Übermittlung an die Steuerbehörde prüfen können.

Bei ausländischen Erben: Ihre Geburts- und Heiratsurkunde.

ADD Associés wurde 1990 in Paris gegründet und ist heute ein international führender Spezialist für die Ermittlung unbekannter oder verschollener Erben. Mit der Wahl von ADD Associés profitieren Sie von anerkanntem Fachwissen und Effizienz, ergänzt durch starke Garantien zu Ihrem Schutz.

  • 160 Experten, die in der Lage sind, überall auf der Welt Recherchen durchzuführen und erbberechtigte Personen in möglichst kurzer Zeit ausfindig zu machen.
  • Kapazitäten für die Suche im In- und Ausland
  • Bewährte und zertifizierte Methoden
  • Starke Garantien zu Ihrem Schutz (Sicherheit der Gelder der Mandanten, die bei der staatlichen Caisse des Dépôts et Consignations hinterlegt sind, Finanzgarantie, Berufshaftpflichtversicherung, jährliche Kontrolle durch KPMG).

Ja, Sie erhalten ein Schreiben, in dem Sie über den Termin der Inventur informiert werden. Ihre Anwesenheit ist jedoch nicht erforderlich, da wir Sie mithilfe der von Ihnen unterzeichneten Vollmacht vertreten können. In jedem Fall erhalten Sie ein Protokoll der Inventur, das auch die Schätzung des Notars oder des Auktionators beinhaltet.

Wir verlangen mindestens zwei Schätzungen, die von Immobilienfachleuten erstellt werden. Der Verkauf erfolgt erst, wenn alle Erben dem Prinzip des Verkaufs und dem Betrag zugestimmt haben. Eventuell kann eine spezielle Vollmacht für den Verkauf der Immobilie von Ihnen verlangt werden.

Die persönlichen Gegenstände (Fotos, Kleidung, Briefe usw.) des Erblassers gehören nicht zum Nachlassvermögen. Sie können aufgeteilt und den Erben, die sie verlangen, übergeben werden.

Der Notar kümmert sich gegebenenfalls um die notwendigen Schritte zur Freigabe und zum Bezug von eventuell vorhandenem Barvermögen.

Lebensversicherungen sind ein vererbbarer Vermögenswert. Die Eröffnung des Nachlasses führt zur Freigabe des Kapitals.

Damit wir in Ihrem Namen und an Ihrer Stelle bei den Versicherungsgesellschaften die Zahlung eventueller Steuern und die Freigabe vornehmen können, senden wir Ihnen eine spezielle Ermächtigung zu, die Sie uns unterschrieben zurückschicken müssen.

Die Erbschaftserklärung ist ein Steuerdokument, das an das Finanzamt gesendet werden muss, damit dieses die von Ihnen geschuldete Erbschaftsteuer einzieht.

Die Erbschaftserklärung muss folgende Angaben enthalten:

  • Alle Angaben zur Identität des Erblassers. Gegebenenfalls müssen die Identität und die Eigenschaft der Erben, Schenkungsempfänger und Vermächtnisnehmer angegeben werden.
  • Die Einzelheiten der testamentarischen Verfügungen.
  • Die Liste aller Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten gemacht hat. Bei der Berechnung der Erbschaftssteuer werden nur Schenkungen und Geschenke von Hand zu Hand berücksichtigt, die weniger als 15 Jahre zurückliegen (für Todesfälle seit dem 17. August 2012). Schenkungen, die vor mehr als 15 Jahren ordnungsgemäß registriert wurden, sowie Schenkungen von Hand zu Hand, die dem Finanzamt vor mehr als 15 Jahren gemeldet wurden, müssen erwähnt werden, werden aber bei der Berechnung der Erbschaftsteuer nicht berücksichtigt.
  • Die Aufzählung und detaillierte Bewertung aller beweglichen Vermögenswerte (Bankkonten, Wertpapiere, Barvermögen usw.) und Immobilien des Nachlasses, unabhängig davon, ob sie steuerpflichtig oder steuerfrei sind, und unter Berücksichtigung ihres Verkehrswerts am Todestag (Aktiva).
  • Die Aufzählung und der Betrag der Schulden des Erblassers am Tag des Todes (Passiva).
  • Eine Wahrhaftigkeitserklärung

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